Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt?
Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.
Bietet eine Cyberversicherung Schutz?
Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.
Nicht jeder Fall ist automatisch versichert
Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.
Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen
In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.
Früher prüfen, besser geschützt sein
Wer sich gegen digitale Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen. Entscheidend ist, ob Deepfake-Fälle ausdrücklich abgedeckt sind und welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich erbracht werden.






