Angela Winke - Finanzdienstleistungen

-fair und neutral-
Menü
Dokumente
Maklervertrag

Maklervertrag

(§§ 652ff. BGB)Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z.B. über Grundstücke, Versicherungen, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn.
Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sog. Makler-Alleinauftrag.
Der Maklerlohn, die Courtage, trägt im Falle der Vermittlung von Versicherungen, die abschließende Versicherungsgesellschaft.
Kontakt
Angela Winke, Finanzdienstlg.fair u. neutral
Schulstr. 77
63811 Stockstadt
mehr...
not visible